Sanierungsscheck für Private 2023/2024 – Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus

Befristete Förderungsaktion im Rahmen der Sanierungsoffensive

 

Was wird gefördert?

  • Thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind
  • Ersatz von fossilen Heizungssystemen durch klimafreundliche Technologien
  • In die förderungsfähigen Kosten fallen Materialkosten, sowie Montage- und Planungskosten.

 

Es sind sowohl umfassende Sanierungen nach klimaaktiv Standard bzw. guten Standard als auch Teilsanierungen (Reduktion des Heizwärmebedarfs mind. 40%) förderungsfähig.

Föderungsfähige Maßnahmen sind die Dämmung der Außenwände sowie der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches. Es sind auch die Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens und die Sanierung bzw.  Austausch von Fenster und Außentüren förderungsfähig. Die Förderung kann auch für die Umstellung eines fossilen Heizungssystems auf eine Holzzentralheizung, eine Wärmepumpe, auf Nah- oder Fernwärme oder auf eine thermische Solaranlage beantragt werden.

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Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Förderung beträgt je nach Sanierungsart zwischen 3.000 Euro und 14.000 Euro.
  • Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen kann darüber hinaus ein Zuschlag gewährt werden.
  • Die Förderung ist mit max. 50% der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Die endgültige Förderungssumme wird nach der Antragstellung und Vorlage der Endabrechnungsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.
  • Einreichen können ausschließlich Privatpersonen. Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden.
  • Ab dem 03.01.2023 können Anträge so lange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind.

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Wer kann eine Förderung beantragen?

  • Eigentümer und Miteigentümer, sowie Bauberechtigte und Mieter eines Ein-, Zweifamilienhauses oder Reihenhauses.
  • Ein Antragsteller darf nur ein Antrag einreichen.
  • Es darf auch pro Objekt nur ein Antrag gestellt werden.
  • Hat ein Gebäude drei oder mehr Wohneinheiten, gelten dafür besondere Bestimmungen.
  • Die Förderung gilt nur für Gebäude in Österreich.

 

Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt werden?

  • Der Heizwärmebedarf muss im privaten Wohnraum durch die Maßnahme verringert werden.
  • Umfassende thermische Sanierung: ein bestimmter HWB darf nicht überschritten werden.
  • Bei einer Einzelbauteilsanierung  sind bestimmte Kriterien einzuhalten.

Bereits bei Antragstellung müssen Sie ein Energieberatungsprotokoll oder einen gültigen Energieausweis (max. 10 Jahre alt, Seite 1 – 3) oder ein Gesamtsanierungskonzept vorlegen.

Heizung von HeWo

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

  • Registrierung ist ab 03.01.2023 möglich
  • Die Antragstellung muss innerhalt von 12 Monaten nach der Registrierung durchgeführt werden.
  • Der Förderungsantrag kann ausschließlich online über Ihren persönlichen Link eingereicht werden.
  • Die Einzelbauteilsanierung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig umgesetzt und abgerechnet sein.
  • Gefördert werden Lieferungen und Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Für die Registrierung:

  • Adresse, E.Mail, Telefonnummer und Geburtsdatum des Antragstellers
  • Angaben zur Einzelbauteilsanierung

Für die Antragstellung:

  • Energieberatungsprotokoll oder Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept
  • Meldezettel
  • alle Rechnungen
  • Endabrechnungsformular
  • Meldezettel

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