Sanierungsscheck für Private 2023/2024 – Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus
Befristete Förderungsaktion im Rahmen der Sanierungsoffensive
Befristete Förderungsaktion im Rahmen der Sanierungsoffensive
Es sind sowohl umfassende Sanierungen nach klimaaktiv Standard bzw. guten Standard als auch Teilsanierungen (Reduktion des Heizwärmebedarfs mind. 40%) förderungsfähig.
Föderungsfähige Maßnahmen sind die Dämmung der Außenwände sowie der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches. Es sind auch die Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens und die Sanierung bzw. Austausch von Fenster und Außentüren förderungsfähig. Die Förderung kann auch für die Umstellung eines fossilen Heizungssystems auf eine Holzzentralheizung, eine Wärmepumpe, auf Nah- oder Fernwärme oder auf eine thermische Solaranlage beantragt werden.
Bereits bei Antragstellung müssen Sie ein Energieberatungsprotokoll oder einen gültigen Energieausweis (max. 10 Jahre alt, Seite 1 – 3) oder ein Gesamtsanierungskonzept vorlegen.
Für die Registrierung:
Für die Antragstellung:
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